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Dr. Reinhardt + Sawall Baustoffprüfung GmbH & Co. KGZulassungen nach RAP StraGemäß Bescheinigung des Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) vom 13.08.2018 ist unser Prüfinstitut für die in der Tabelle aufgeführten Arten von Baustoffprüfungen (s. Zeile 0 - 4) anerkannt. Diese Anerkennung erstreckt sich auf folgende Baustoffe und Baustoffgemische (Fachgebiete) sowie die daraus hergestellten Schichten:
Im Rahmen der RAP-Stra-Anerkennung nicht mögliche Kombination
1) Nur bei Fugeneinlagen und Fugenmassen nach den DIN EN 14188 2) Nur bei Gesteinskörnungen für Baustoffgemische, die einer Güteüberwachung nach den TL G SoB-StB unterliegen.
Die Anerkennung erfolgt auf der Grundlage der "Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau" (RAP Stra, Ausgabe 2015). Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat bei dem Anerkennungsverfahren mitgewirkt.
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